Sie hatten einen Arbeits- oder Schulunfall? Ich helfe Ihnen als Durchgangsarzt weiter

Ein Durchgangsarzt (D-​Arzt) ist ein Facharzt für Orthopädie oder Chirurgie mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie, der von den Berufsgenossenschaften eine besondere Zulassung erhalten hat. Das Durchgangsarztverfahren kommt nur zur Anwendung, wenn eine gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Behandlung übernimmt, also bei einem Unfall bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit. Der D-​Arzt steuert das gesamte Heilverfahren und koordiniert alles von der Erstversorgung bis zur Rehabilitation. Er ist dafür zuständig, bei Arbeitsunfällen eine schnelle und sachgemäße unfallmedizinische Heilbehandlung einzuleiten und auf diese Weise für die zügige Genesung des Patienten zu sorgen.

Somit stellt der D-Arzt auf Basis der Erstbehandlung eine erste Diagnose aus und entscheidet desweiteren über die Folgebehandlung. Ob er diese selbst durchführt oder den Patienten an einen anderen Facharzt überweist, ist ebenfalls seine Entscheidung. Die Ergebnisse der Untersuchung hält er im sogenannten „D-Bericht“ fest und leitet diese an die zuständige Berufsgenossenschaft weiter.

Im Falle eines Arbeitsunfalles haben Sie Anrecht auf eine zügige, kompetente und umfassende medizinische Behandlung. Ich versuche diesem Anspruch gerecht zu werden.

Zur Behandlung bzw. Therapie von Schul-, Wege- und Arbeitsunfällen stehen nahezu alle Methoden und Leistungsangebote zur Verfügung, die bereits auf den anderen Seiten gelistet und erklärt sind. Lediglich die Kostenträger sind in diesen Fällen die Berufsgenossenschaften (BG). Des Weiteren erfolgen über den Behandlungsverlauf gesonderte Berichterstattungen an die zuständigen BG.


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